Grundsatzentscheidung zu Gunsten der Optionskommunen

– Landkreis Peine erwartet mehr als 1 Mill. Euro vom Bund zurück –

Durch höchstrichterliche Urteile des Bundessozialgerichts (BSG) ist der jahrelange Streit zwischen dem Bund und den Optionskommunen in zwei streitigen Verfahren beendet. Ein Urteil zu Säumniszuschlägen steht noch aus. Auch der Landkreis Peine hatte geklagt und in der 1. Instanz gewonnen. Der weitere Gang durch die Instanzen erübrigt sich nunmehr.

Das BSG hat den Optionskommunen in zwei Grundsatzentscheidungen in Gänze Recht gegeben. Das Gericht verwirft die Handhabung des Bundes von den Optionskommunen haftungsunabhängig Rückzahlungen zu fordern. Optionskommunen haften nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig fehlerhaftes Handeln.

Dies ist ein großer Erfolg für alle Optionskommunen. Denn die durch die              Rückforderungspraxis des Bundes eingetretenen Risiken für die Kreishaushalte werden damit abgewendet. Zudem stellte das Gericht heraus, dass die Optionskommunen die Aufgaben nach dem SGB II als eigene Aufgaben wahrnehmen. Es ist also nicht so, dass die Optionskommunen Bundesmittel nur bewirtschaften, vielmehr sind die gewährten Mittel haushaltstechnisch der Kommune zugeordnet; sie unterliegen damit der Verwaltungskompetenz der Kommune.

Durch die Urteile des BSG, zum einen ging es um Eingliederungsmaßnahmen, zum anderen um die Einkommensanrechnung in Bedarfsgemeinschaften, erwartet der Landkreis Peine in den Jahren 2013/14 mehr als 1. Mill. Euro zurück, zuzüglich der aufgelaufenen Zinsen. Insgesamt dürften sich die Rückzahlungen des Bundes an die Optionskommunen auf 50-60 Mill. Euro belaufen.

Es bleibt festzuhalten, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) mit seiner Rechtsauffassung komplett gescheitert ist. Und die Konsequenz? Nach der Entscheidung des BSG ist im BMAS die im Jahr 2006 eingerichtete Prüfgruppe           überflüssig. Sie gehört abgeschafft. Dies ist ein unbedingt erforderlicher Beitrag zur Gleichbehandlung von Jobcentern und gemeinsamen Einrichtungen.

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