Mit dem Integrationsgesetz wurde Anfang August 2016 eine neue Form der Arbeitsgelegenheiten auf der Grundlage des Arbeitsmarktprogramms „Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen“ (FIM) implementiert. Ziel der FIM ist es, vorrangig Flüchtlingen mit Bleibeperspektive niedrigschwellige Arbeitsangebote zu machen. Asylbewerber sollen die Wartezeit bis zur Entscheidung über ihre Anerkennung durch eine sinnvolle und gemeinwohlorientierte Beschäftigung überbrücken. Gleichzeitig sollen sie durch die Arbeitsgelegenheiten an den Arbeitsmarkt herangeführt werden. Nicht erfasst durch das Programm werden geduldete und vollziehbar ausreisepflichtige Asylbewerber. Das Arbeitsmarktprogramm hat eine Laufzeit bis Ende 2020.
Maßnahmeträger sollen die externen FIM ( die internen FIM sind nur in Gemeinschaftsunterkünften vorgesehen) durchführen, die Agentur für Arbeit verwaltet die Mittel und die nach dem AsylbLG zuständige Behörde – im Landkreis Peine der Fachdienst Soziales – weist die Teilnehmenden zu und sanktioniert bei Nicht-Teilnahme bzw. Abwesenheit. Ein verwaltungsaufwändiges Verfahren! Es wäre deutlich einfacher gewesen, wenn der Bund über die Länder den Kommunen die Mittel direkt zur Verfügung gestellt hätte, denn Arbeitsgelegenheiten zu implementieren und zu administrieren ist seit den 90ern Alltagsgeschäft in Kommunen. Auch ist die Laufzeit des Programms schwer nachzuvollziehen, es sei denn, man rechnet in Berlin mit vielen weiteren Flüchtlingen. Wenn die Flüchtlingszahlen so bleiben wie sei sind, haben Ende 2017 alle in Frage kommenden Flüchtlinge das Programm durchlaufen. Und die Bundesregierung hofiert ja die Türkei und tut alles, damit Erdogan keine weiteren Flüchtlinge nach Europa lässt. Ohnehin fallen nach 15 Monaten in aller Regel die Asylbewerber ins SGB II, so dass sie von FIM nicht mehr erfasst werden.
Die Arbeitsgelegenheiten auf der Grundlage des Arbeitsmarktprogramms FIM existieren neben denen nach § 5a Asylbewerberleistungsgesetz, mit dem Unterschied, dass die Teilnahme bei den Arbeitsgelegenheiten nach AsylbLG freiwillig ist, während bei den Arbeitsgelegenheiten nach FIM bei Nicht-Teilnahme Sanktionen drohen. Mit einer Aufstockung der Mittel im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes hätte man mit einem deutlich schlankeren Verfahren das gleiche Ziel wie mit FIM erreicht.
Übertriebener Verwaltungsaufwand und vermeidbare Doppelstrukturen sind Gründe weswegen sich etliche Kommunen an dem Arbeitsmarktprogramm gar nicht erst beteiligen. Der Landkreis Peine geht einen anderen Weg. Er stockt die FIM-Mittel auf, integriert Kompetenzfeststellung sowie Wertevermittlung in das Programm und etabliert ein Übergangsmanagement. Ziel: die berufliche und gesellschaftliche Integration der Asylbewerber zu befördern und zu beschleunigen.